Seitenbereiche

Nachhaltige Impulse

Wir begleiten Sie zum Erfolg

Kugeln
Inhalt

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.

Revisionsverfahren vor dem BFH

Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.

Stand: 27. August 2024

Bild: vejaa / stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.